Mülheimer-Fussball-Stadtmeisterschaft 2017


Mülheimer-Hallenfußball-Stadtmeister 2017: VfB Speldorf


1.400 Zuschauer sahen die Endrund in 2017 in der Innogy-Sporthalle


Aus im Halbfinale: BW-Mintard


Szene aus der Vorrunde: VfB Speldorf - BW Mintard, Endstand 2:3











Vorsitzender des Verband Mülheimer Fussballvereine: Peter Hein

Sie waren eine lautstarke Unterstützung für ihr Team: Die Fans von RW Mülheim



Szene aus der Vorrunde zwischen TuS Union 09 Mülheim gegen RW Mülheim, Endstand: 1:0

Engagiert an der Bande: Trainer Christian Schneider von TuS Union 09 Mülheim










Verfolgte die Spiele mit großem Interesse: Joachim Bohra


Die Anzeigetafel in der innogy-Sporthalle




Kam mit seinem Team bis ins Finale: Dirk Roenz vom Mülheimer SV 07 


Szene aus dem Spiel TuS Union 09 Mülheim gegen Mülheimer SV 07, Endstand: 2:2


Unterstützte BW Mintard lautstark: "El Diabolo" (links im Bild)














Janis Timm erzielte im Endspiel fünf Treffer für den VfB Speldorf


Bester Torschütze wie auch 2016:
Janis Timm vom VfB Speldorf wurde Torschützenkönig mit 14 Toren

Platz 3 mit BW Mintard: Mathias Lierhaus 





















Im Finale gewann der VfB Speldorf gegen Mülheimer SV 07 mit 6:2 

Verkaufsoffener Sonntag am 8.1. im RRZ gekippt

In der Pressemitteilung vom Verwaltungsgericht Düsseldorf heisst es:

"Kein verkaufs-offener Sonntag am 8. Januar 2017 im Rhein-Ruhr-Zentrum in Mülheim/Ruhr


"Am Sonntag, dem 8. Januar 2017, dürfen die Geschäfte im Rhein-Ruhr-Zentrum in Mülheim/Ruhr nicht geöffnet sein. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft verdi soeben durch eine einstweilige Anordnung vorläufig festgestellt und die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Mülheim vom 19. Dezember 2016 beanstandet.  
Zur Begründung ihres Beschlusses hat die 3. Kammer auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe abgestellt. Den rechtlichen Anforderungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW, dass ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung gegeben sein müsse, sei die Stadt Mülheim nicht gerecht geworden. Ein hinreichender Anlass für die sonntägliche Ladenöffnung bestehe nicht. In der maßgeblichen Verordnung sei nämlich ausdrücklich ein „Antiquitätenmarkt“ festgesetzt worden, der auch dem Rat der Stadt Mülheim in der Beschlussvorlage vom 19. September 2016 zur Entscheidung vorgelegen habe. Auf der Internetseite des Veranstalters „Melan macht Märkte“ sei für den 8. Januar 2017 ein solcher Markt allerdings nicht verzeichnet, sondern der „Flohmarkt Wunderwinkel“, der erstmalig stattfinden solle. Ein Austausch einer Veranstaltung setze allerdings eine vorherige durch den Stadtrat zu erlassende Änderungsverordnung voraus, an der es fehle. Außerdem habe die Stadt keine nachvollziehbare Prognose darüber angestellt, ob der „Flohmarkt Wunderwinkel“ so attraktiv sein werde, dass er und nicht die Öffnung der Geschäfte im Einkaufszentrum den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt von Besuchern böte. Es sei offenkundig, dass Besucher das Rhein-Ruhr-Zentrum allein zum Zwecke des Einkaufens aufsuchen würden.  
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Aktenzeichen: 3 L 55/17"

Abruf vom 6.1.2016, 14:37 h,
http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/0217/index.php

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Mittwoch
18. Januar 2017 von 10 - 20 Uhr

Donnerstag
19. Januar 2017 von 10 - 20 Uhr

Freitag
20. Januar 2017 von 10 - 20 Uhr

Samstag
21. Januar 2017 von 10 - 18 Uhr

Montag
23. Januar 2017 von 10 - 20 Uhr


Verkaufsoffene Sonntage in 2017

Der für Sonntag, 8. Januar 2017, anvisierte verkaufsoffene Sonntag wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf am 6. Januar 2017 untersagt.

14. Mai: Innenstadt Mülheim

3. September: Saarn

1. Oktober: Rhein-Ruhr-Zentrum

5. November: Rhein-Ruhr-Zentrum

3. Dezember: Innenstadt Mülheim

10.Dezember: Rhein-Ruhr-Zentrum